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Ministerrat beschließt Corona-Lockerungen    [Ändern]

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VERFASST VON Marc Schaber, 2. Juni 2021

In der Ministerratssitzung am Dienstag, den 1. Juni 2021 hat die saarländische Landesregierung die Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie angepasst und um eine Woche verlängert. Die Verordnung tritt am 04. Juni in Kraft und am 17. Juni 2021 außer Kraft. Außerdem wurde beschlossen, bis zum 11. Juni einen Stufenplan für Veranstaltungen zu entwickeln sowie über weitere schrittweise Erleichterungen zu beraten.
Gesundheitsministerin Monika Bachmann betont: „Die Infektionszahlen im Saarland sind derzeit erfreulicherweise weiter rückläufig. Das liegt auch an dem disziplinierten Verhalten der Saarländerinnen und Saarländer. Mit Blick auf das Saarland-Modell konnten im heutigen Ministerrat erneut weitere Lockerungen beschlossen werden.“
Ab Freitag, den 4. Juni 2021 dürfen Kundinnen und Kunden die Einzelhandelsgeschäfte wieder ohne Testnachweis aufsuchen. Ebenso dürfen sich im Innenbereich bis zu 5 Personen ohne Testnachweis und Haushaltsbegrenzung treffen.
Mit Inkrafttreten der Verordnung dürfen Musikschulen ihren Gruppenunterricht wieder größenunabhängig durchführen. Weiterhin dürfen Gesang und Blechblasmusik sowie kontaktfreie kulturelle Angebote im Innen- und Außenbereich wieder stattfinden. Voraussetzung für diese Lockerungen sind jeweils ein negativer Testnachweis.
Um den Veranstaltern Planungssicherheit einzuräumen, können in den Sommerferien Ferienfreizeiten mit einer Gruppengröße von bis zu 20 Kindern zuzüglich Betreuungspersonal durchgeführt werden. Vorrausetzung zur Durchführung sind ein negativer Testnachweis bei Anreise sowie ein erneuter Testnachweis alle 48 Stunden (analog Hotelbetrieb).
Mit Inkrafttreten der Verordnung können Einrichtungen der Tagespflege unter Eigenverantwortung der Träger in den Regelbetrieb zurückkehren. Weiterhin wird festgehalten, dass durch eine Impfung immunisierte bzw. genesene Besucher und Rettungsdienstmitarbeiter, die Einrichtungen der Pflege betreten, von der Testpflicht ausgenommen werden. Zudem wird es ein Besuchsrecht auch für Patientinnen und Patienten in Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen geben, das pro Patient einen täglichen Besuch von einer Person für eine Stunde ermöglicht.
Ministerin Bachmann weist abschließend darauf hin: „Wir haben uns dazu entschieden, der Empfehlung durch die Experten zu folgen und in die grüne Stufe überzugehen. Mein Ministerium wird das Infektionsgeschehen auch weiterhin engmaschig kontrollieren, um schnell handeln zu können, sobald sich die Gesamtlage verändert. Der Weg aus der Pandemie gelingt uns nur gemeinsam, daher bitte ich alle Saarländerinnen und Saarländer auch trotz der weitergehenden Lockerungen um Vorsicht und um die Einhaltung der bestehenden Regeln.“
Eine aktuelle Version der Rechtsverordnung liegst Stand Mittwoch, den 2. Juni 2021 um 6:00 Uhr noch nicht vor so dass die Auswirkungen auf den Amateursport nicht im Detail beurteilt werden können. Der Saarländische Rundfunk spricht in einem Bericht insbesondere über zeit Änderungen: "Kontaktsport innen wird mit tagesaktuellem negativen Test erlaubt. Minderjährige werden beim Kontaktsport im Außenbereich von der bisherigen Testpflicht entbunden." Wir werden an dieser Stelle weiter über die Thematik informieren.





 
Statistiken & Userkommentare:


Autor:
Marc Schaber, 2. Juni 2021

Aufrufe:
1087
Kommentare:
1

Kommentare:
Zu diesem Artikel sind folgende Kommentare verfügbar


 
Leser (PID=7259)schrieb am 02.06.2021 um 11:05 Uhr
Ist ja alles gut und schön. Aber ich denke jeder Verein sollte so langsam mal wissen wie sie ihre Vorbereitung planen können. Dürfen Testspiele absolviert werden? Dürfen Sportfeste stattfinden, usw? Weil ohne Spiele brauchen wir auch nicht im August die Runde zu planen. Das ist doch einfach alles furchtbar und macht einfach nur Wütend!
 
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