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SFV legt Berufung gegen FCF-Urteil ein    [Ändern]

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VERFASST VON Marc Schaber, 3. Juli 2023

Der Vorstand des Saarländischen Fußballverbandes (SFV) hat Berufung gegen Teile des Urteils der Verbandsspruchkammer im Fall 1. FC Fitten eingelegt (Punkte 2, 5 und 6 – siehe Infos unten). Außerdem prüft der Vorstand des SFV einen Ausschluss des Vereins aus dem Verband gemäß § 17 der Satzung. Ein entsprechendes Verfahren wird eingeleitet.
"Wir respektieren die Unabhängigkeit unserer Sportgerichtsbarkeit, als einen wichtigen Pfeiler der Zusammenarbeit unserer Vereine. Die schwerwiegenden Anschuldigungen gegen den 1. FC Fitten und seine Spieler haben nach dem am 21. Juni 2023 gesprochenen Urteil der Verbandsspruchkammer zu einer erheblichen Kritik und teilweise vollständigem Unverständnis sowohl bei den Verantwortlichen des Verbands im Spielbetrieb als auch bei den Vereinen der gleichen Liga, in der der FC Fitten aktiv ist, geführt. Da wir eine besondere Verantwortung gegenüber unseren Vereinen, Schiedsrichtern und Ehrenamtlern haben, wird der Verbandsvorstand des SFV Berufung gegen das Urteil einlegen“, so Stephan Alt, Vizepräsident für gesellschaftliche Verantwortung beim SFV.
Stephan Alt ergänzt: „Niemand, der dem Fußballsport nachgeht, sollte um seine Gesundheit fürchten müssen oder in einer durch Angst geprägten Umgebung ehrenamtlich tätig sein. Deshalb prüfen wir als Verbandsvorstand einen Ausschluss des 1. FC Fitten aus dem Verband. Ein entsprechendes Verfahren wird eingeleitet. “
Über den Fall wird das Verbandsgericht des SFV neu entscheiden. Ein Termin steht noch nicht fest.
Weiterhin hat der Vorstand des SFV zwei weitere Verfahren gegen den Verein eingeleitet, das Spiel am 5. März 2023 gegen den 1. FC Reimsbach II und die Äußerungen des Vorsitzenden des 1. FC Fitten am 24. Juni 2023 in der Saarbrücker Zeitung betreffend.
Zum Fall: Während eines Fußballspiels zwischen dem 1. FC Fitten und der SG Leuktal in Merzig-Ballern (Kreisliga A Untere Saar) am 28. Mai 2023 wurde ein Fußballspieler des 1. FC Fitten aufgrund eines Foulspiels vom Schiedsrichter mit einer roten Karte des Feldes verwiesen. Nach dem Feldverweis des Spielers schlug ein Spieler dem Schiedsrichter auf die Brust. Infolgedessen brach der Schiedsrichter das Spiel ab und schickte beide Mannschaften vom Platz. Beim Verlassen des Spielfeldes griff ein weiterer Spieler des 1. FC Fitten den 35-jährigen Schiedsrichter von hinten an und schlug ihm ohne Vorwarnung mit der rechten Faust ins Gesicht. Dadurch stürzte der Schiedsrichter zu Boden und war für einige Sekunden benommen. Der Schiedsrichter erlitt durch die Angriffe Verletzungen. Gegen die beiden identifizierten Spieler des FC Fitten wurde eine Strafanzeige wegen Körperverletzung erstattet.

Zum Urteil:

Am 21. Juni 2023 hat die Spruchkammer des Saarländischen Fußballverbandes ein Urteil in diesem Fall gefällt:

1) Das Meisterschaftsspiel der Kreisliga A Untere Saar, 1. FC Fitten gegen SG Leuktal vom 28.05.2023 wird mit dem Ergebnis von 2:1 für die SG Leuktal als gewonnen und für den 1. FC Fitten als verloren gewertet.

2) Der Spieler Mehmet-Ali O., 1. FC. Fitten wird wegen rohen Spiels in Tatmehrheit mit Bedrohung des Schiedsrichters mit einer Sperre bis einschließlich 13.08.2023 belegt.

3) Der Spieler Omürcan A., 1. FC Fitten, wird wegen Schiedsrichterbeleidigung in Tatmehrheit mit Tätlichkeit gegenüber dem Schiedsrichter und Verursachung eines Spielabbruchs mit einer Sperre bis einschließlich 28.05.2024 belegt.

4) Der Spieler Mikail T., 1. FC Fitten, wird wegen Tätlichkeit gegenüber dem Schiedsrichter auf Dauer aus dem Saarländischen Fußballverband ausgeschlossen.

5) Der Spieler Sezgin O., 1. FC Fitten, wird wegen unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre bis einschließlich 06.08.2023 belegt.

6) Der 1. FC Fitten wird wegen eines ihm zuzurechnenden Spielabbruchs mit einer Geldstrafe in Höhe von 500,00 € bestraft. Darüber hinaus hat der 1. FC Fitten die Kosten zu tragen, die dadurch entstehen, dass die nächsten 8 Pflichtspiele des 1. FC Fitten durch eine neutrale Person, die jeweils vom Spielausschussvorsitzenden zu bestimmen ist, zu beobachten sind.

7) Die Kosten des Verfahrens in Höhe von 30,00 € sowie die Auslagen des Schiedsrichters Berens und die des Schiedsrichterbeistandes tragen die Spieler Mehmet-Ali O., Omürcan A., Mikail T. und Sezgin O. je zu 1/5 jeweils unter Mithaftung ihres Vereins sowie der Verein 1. FC Fitten zu einem weiteren 1/5.





 
Statistiken & Userkommentare:


Autor:
Marc Schaber, 3. Juli 2023

Aufrufe:
1001
Kommentare:
2

Kommentare:
Zu diesem Artikel sind folgende Kommentare verfügbar


 
Bier (PID=50616)schrieb am 04.07.2023 um 08:19 Uhr
Finde ich gut. Die sollten im Saarland nicht mehr Fußball spielen dürfen. Sollten vielleicht einen Boxclub eröffnen.Das muss die Spieler auch richtig Geld kosten,wenn das möglich ist ….
 
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Marvel (PID=26040)schrieb am 04.07.2023 um 08:44 Uhr
Die Strafen sind teilweise echt fragwürdig. Spieler die während der Sommerpause nicht an Pflichtspielen teilnehmen dürfen. Wer denkt sich sowas aus. Dazu müssen Spieler, die körperliche Gewalt gegen Schiedsrichter oder andere Spieler ausüben, vom Spielbetrieb ausgeschlossen werden. Generell finde ich das sich die letzten Jahre einiges, was die verbale und körperliche Tätigkeiten angehen, auf den Sportplätzen zum negativen gewandelt hat. Sowohl Spieler, Trainer, Betreuer und Zuschauer leben vermehrt eine aggressive Art auf den Plätzen aus, sodass man sich fühlt, als befänden wir uns im Krieg. Abschließend braucht sich dadurch auch niemand wundern, wenn es immer weniger Schiedsrichter gibt. Wenn ich mir hole, dass ich als junger Schiedsrichter irgendwann mal ganz alleine gelassen auf solch einem "Schlachtfeld" als Sündenbock herhalten soll, braucht sich doch niemand wundern, wenn die danach sofort damit aufhören.
 
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