Der Verbandsvorstand des Saarländischen Fußballverbandes (SFV) hat Berufung gegen Teile des Urteils der Verbandsspruchkammer im Fall SVG Bebelsheim-Wittersheim eingelegt. Aus Sicht des Verbandsvorstandes entspricht das Urteil gegen den Verein nicht dem sportrechtswidrigen Verhalten der SVG Bebelsheim-Wittersheim.
Konkret geht es bei der Berufung um diese Entscheidungen: Die SVG Bebelsheim-Wittersheim wurde wegen grob unsportlichen Verhaltens von Zuschauern (massive Beleidigung des Schiedsrichters) und des tätlichen Angriffs eines Zuschauers auf den Schiedsrichter mit einer Geldstrafe von 1.500 € sowie einer Platzsperre für drei Pflichtspiele der aktiven Mannschaften der SVG Bebelsheim-Wittersheim in der Saison 2024/2025 belegt. Über die Berufung entscheidet das Verbandsgericht. Unabhängig von der sportgerichtlichen Würdigung, gibt es strafrechtliche Ermittlungen in dem Fall durch staatliche Behörden.
Zum Hintergrund: Nach den Vorkommnissen um das Meisterschaftsspiel der Landesliga Ost zwischen der SVG Bebelsheim-Wittersheim und dem SV Kirrberg am 5. Mai 2024, hatte die Verbandsspruchkammer in der vergangen Woche nach einer mündlichen Verhandlung ein Urteil gefällt, wie der SFV in einer Pressemitteilung bekannt gab:
- Die SVG Bebelsheim-Wittersheim wird wegen grob unsportlichen Verhaltens von Zuschauern (massive Beleidigung des Schiedsrichters) und des tätlichen Angriffs eines Zuschauers auf den Schiedsrichter mit einer Geldstrafe von 1.500 € sowie einer Platzsperre für drei Pflichtspiele der aktiven Mannschaften der SVG Bebelsheim-Wittersheim in der Saison 2024/2025 belegt. Der Austragungsort dieser Pflichtspiele muss sich außerhalb der Gemeinde Mandelbachtal befinden. Zudem hat die SVG Bebelsheim-Wittersheim die Kosten zu tragen, die dadurch entstehen, dass die nächsten acht Pflichtspiele der SVG Bebelsheim-Wittersheim durch eine neutrale Person, die jeweils vom Vorsitzenden des Verbandsspielausschusses zu bestimmen ist, zu beobachten sind. Das Spiel wird mit 1:1 für den SV Kirrberg gewertet.
- Der Spieler der SVG Bebelsheim-Wittersheim, der den Schiedsrichter als Zuschauer angegriffen und schwer verletzt hat, wird bis zum 11. Mai 2028 gesperrt. Außerdem wird er für den gleichen Zeitraum mit einem Verbot belegt, ein Amt im SFV sowie im gesamten Zuständigkeitsbereich des SFV, insbesondere bei der SVG Bebelsheim-Wittersheim, zu bekleiden.
- Darüber hinaus hat die Verbandsspruchkammer den Antrag auf Ausschluss des Spielers aus dem Saarländischen Fußballverband gestellt. Den Antrag wird das Gremium in seiner nächsten Sitzung beraten