Der FV Biesingen machte am Wochenende Schlagzeilen als seine Zweite Mannschaft sich in der Kreisliga A Bliestal der SG Blickweiler-Breitfurt II mit 21:0 geschlagen geben musste. Nun zog der Verein Konsequenzen: "RÜCKZUG DER ZWEITEN MANNSCHAFT AUS DEM LAUFENDEN SPIELBETRIEB", heißt es vom Verein. Und weiter: "hier: Kurzupdate zu aktueller Entwicklung. Leider reißen die schlechten Nachrichten aktuell nicht ab. Nachdem unsere zweite Mannschaft am vergangenen Wochenende eine historisch hohe "Klatsche" im Derby gegen Blickweiler bekam (Hut ab vor allen Spielern, welche sich zur Verfügung stellten), wurden unsererseits die Überlegungen getätigt, unsere zweite Mannschaft vom aktiven Spielbetrieb abzumelden und die abgesetzten Meisterschaftsspiele bis zum Ende der Runde als Freundschaftsspiele auszutragen. Die Neuzugänge, welche sich im Winter uns anschlossen, kompensieren leider aufgrund der Kaderdünne der ersten Mannschaften und aktueller Verhinderungen einiger Spieler die Kadergröße nicht in dem Maß, in welchem wir es uns vorgestellt haben, weswegen wir uns zu o.a. Überlegung entschlossen haben. Dies hat insbesondere zwei Gründe: Zum Einen wollen wir möglichen in Zukunft uns anschließenden Spielern die Chance geben, bereits jetzt schon Spielpraxis zu sammeln, welche in Meisterschaftsspielen aufgrund fehlender Spielberechtigungen nicht möglich wäre und wir auch gleichzeitig die Kaderzusammenstellung und -planung weniger mühsam vollziehen müssten. Zum Anderen ist es uns auch daran gelegen, den Vereinen und uns, welche finanziell von der Absage bzw. dem Rückzug Einbußen erleiden müssten, diese durch angesetzte Spiele außerhalb der Wertung auch weiter zu generieren.", heißt es vom Verein.
"Im Rahmen einer Anfrage beim SFV zu o.g. Möglichkeit wurde nun unsere zweite Mannschaft bereits jetzt vom aktiven Spielbetrieb zurückgezogen, weswegen wir uns vor Auftreten etwaiger Fragen und aufgrund der zeitlichen Dringlichkeit zu einer kleinen Darstellung im Rahmen dieser Meldung bewegt fühlen. Wir hoffen, wir können so etwas in einer für uns nicht leicht gefallenen Entscheidung etwas Transparenz erzeugen und bitten euch, bei aufkommenden Fragen sich direkt an uns zu wenden. Die von der Absage betreffenden Vereine wurden durch uns schon mit der Intention der Durchführung von Freundschaftsspielen am gleichen angesetzten Tag zur gleichen Zeit bereits kontaktiert und informiert.", erklärt der FV Biesingen in einer von Vorstandsmitglied Nico Bohr verfassten Pressemitteilung.
Am 3. Dezember 2025 hatte ein Einzelrichter des Saarländischen Fußballverbandes (SFV) noch entschieden die FVB-Reserve trotz diverser Spielabsagen im Spielbetrieb zu belassen. Damals hieß es: "In der Stellungnahme des FV Biesingen vom 30. November 2025 bittet der FV Biesingen, einen Ausschluss von der aktuellen Spielrunde nicht zu vollziehen. Nach ihren Ausführungen befinden sich in den Reihen der zweiten Mannschaft viele ambitionierte Spieler, welche den Fußball unter Wettbewerbsbedingungen gerne ausführen und der FV Biesingen diesen Spieler nicht dem Spaß am Fußball nehmen wollen und diese weiter an den Verein binden wollen. Aufgrund der v.g. Ausführungen wird dem FV Biesingen eine Bewährungszeit zugestanden. Die Verbandsspruchkammer Aktive sieht daher aktuell keine Veranlassung die aufstiegsberechtigte Mannschaft des FV Biesingen II aus der Meisterschaftsrunde der Kreisliga A Bliestal auszuschließen." Schon in den Vorjahren gab es Diskussionen wie und ob Nichtantritte von aufstiegsberechtigten Mannschaften bestraft werden greifen sie doch einerseits aktiv in den Wettbewerb ein, gleichzeitig nimmt man durch einen Ausschluss Spielern die Spielmöglichkeit.
Hintergrund:
Sportrechtlich greift hier §36 der Spielordnung des Saarländischen Fußballverbandes (SFV), die wir im Folgenden zitieren:
Ausscheiden während der Spielrunde
(1) Mannschaften die nach Beginn des Spieljahres (1. Juli) und bis zu ihrem letzten Pflichtspiel zurückgezogen oder vom Spielbetrieb ausgeschlossen werden, gelten als erster Absteiger und werden in der darauffolgenden Spielrunde in der untersten aufstiegsberechtigten Spielklasse eingeteilt. Scheidet eine Mannschaft eines Vereins während der Saison aus, verlieren alle spielklassentieferen Mannschaften des Vereins in der laufenden Saison ihr Aufstiegsrecht. Wird eine Mannschaft nach Beginn des Spieljahres und bis zu ihrem letzten Pflichtspiel zurückgezogen oder vom Spielbetrieb ausgeschlossen und hat bereits Meisterschaftsspiele absolviert, werden alle Spiele der Mannschaft annulliert. Die Mannschaft rückt auf den letzten Tabellenplatz mit null Punkten und null Toren.
(2) Wird eine Mannschaft nicht innerhalb der Meldefrist gemeldet für die sie sich sportlich qualifiziert hat, wird sie in der untersten aufstiegsberechtigten Spielklasse eingeteilt. Der Verbandsspielausschuss wird in der jeweiligen Spielklasse die entstandene Mannschaftslücke
zunächst durch einen verminderten Abstieg und für den Fall, dass dies nicht möglich ist, nach sportlichen Gesichtspunkten mit einem möglichen weiteren Aufsteiger in die Spielklasse schließen. Zusätzliche Aufsteiger können hierbei höchstens Tabellendritte sein. Sind alle Alternativen ausgeschöpft, wird die Spielklasse reduziert die Spielrunde bestreiten.
(3) Wird eine gemeldete Mannschaft nach der aktuellen Meldefrist und vor Beginn des Spieljahres (1. Juli) vom Spielbetrieb zurückgezogen, gilt diese als erster Absteiger für das am 1. Juli beginnende Spieljahr in der entsprechenden Spielklasse. Im darauffolgenden Spieljahr kann diese Mannschaft bei einer Neuanmeldung nur in der untersten Spielklasse eingeteilt werden. Sollte eine weitere aufstiegsberechtigte Mannschaft dieses Vereins an Meisterschaftsspielen teilnehmen so verliert diese für die betreffende Saison ihr Aufstiegsrecht.