Ein Foul im Amateurfußball wird Thema eines Gerichtsprozesses. Vor anderthalb Jahren war ein Spieler des SC Anger bei einem Kreisligaspiel in Bayern gefoult worden, brach sich dabei das Schien- und Wadenbein. In der Folge konnte er seiner Arbeit nicht mehr nachgehen und fordert nun 10.000 € Schadensersatz vom Übeltäter. "Wir sind der Ansicht, dass der gegnerische Spieler für das unverhältnismäßig schwere Foul haften muss", erklärte der Rechtsanwalt des gefoulten Spielers Maximian Richter dem Online-Portal Spox: "Er hat meinen Mandanten ohne Aussicht auf den Ball völlig übereifrig attackiert und seine Gesundheit gefährdet."
"Ich stand quer zum Ball, als er mich getreten hat. Mein Unterschenkel brach noch in der Luft. Ich hatte furchtbare Schmerzen", berichtet der gefoulte Spieler.
Der gefoulte Spieler erhielt bis dahin lediglich eine SMS des Gegenspielers. Nun ist die Aufgabe der Rechtsanwälte, die Absicht des Foulspiels juristisch zu beweisen um festzustellen, dass es sich um Vorstz und nicht um Fahrlässigkeit handelte, was sich sicherlich als schwierig gestalten wird. "Der gegnerische Spieler hat eine Verletzung bewusst in Kauf genommen", sagte der gefoulte Spieler: "Ich sehe nicht ein, dass man im Hobbysport so brutal einsteigt." Die Folgen des Fouls sind schwerwiegend, wie der gefoulte Spieler der tz erklärte: "Ich kann keine 200 Meter mehr laufen. An Sport ist nicht zu denken."
Bereits vor vier Jahren urteilte das Oberlandesgericht in Hamm im einem ähnlichen Fall zu Gunsten des Gefoulten, damals hieß es in der Urteilsbegründung zu Az.: I-6 U 241/11: Fußballspieler müssen bei rücksichtslosen Fouls für dabei entstehende Verletzungen haften. Das geht aus einer am Montag veröffentlichten Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hervor. Im konkreten Fall hatte sich der Kläger bei einem Kreisliga-Spiel so schwer am Knie verletzt, dass er seinen Beruf als Maler und Lackierer auch gut zweieinhalb Jahre danach nicht mehr ausüben kann. Das Oberlandesgericht bestätigte nun das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Dortmund, wonach der beklagte Spieler unter anderem 50.000 Euro Schmerzensgeld zahlen muss. Ein Fußballspieler hafte zwar nicht, wenn er seinen Gegenspieler bei regelgerechter und dem Fairness-Gebot entsprechender Spielweise verletze. Im vorliegenden Fall aber hafte der Beklagte, weil er unter Verstoß gegen die DFB-Fußballregel Nummer zwölf („Verbotenes Spiel und sportliches Betragen“) rücksichtslos gehandelt habe (Urteil vom 22.10.2012; Az.: I-6 U 241/11).