Auch in der Saison 2018/2019 schließt sich an die reguläre Saison eine ebenso spannende Relegationsrunde an. Immer wieder erreichte unsere Redaktion in den Vorjahren die Frage, warum in den Spielen der Bezirksliga-Vizemeister um den Landesliga-Aufstieg nach jeder Partie, unabhängig vom Ergebnis, ein Elfmeterschießen durchgeführt wird, bei dem zudem immer fünf Schützen pro Mannschaft antreten. Dies hat folgende Sonderbestimmung als Grundlage:
Vorsorglich ist nach dem 1. Spiel und gegebenenfalls auch nach dem 2. Spiel, unabhängig vom Spielausgang und ohne Auswirkung auf das Spielergebnis, ein Elfmeterschießen gem. § 35 (6) SFV - Spielordnung durchzuführen. In Abänderung von Absatz 6 Nr. 4 haben beide Mannschaften je 5 Torschüsse auszuführen, auch wenn eine Mannschaft bereits als Gewinner feststehen würde
Der zusätzliche Aufsteiger aus der Aufstiegsrunde aus einer der Bezirksligen in eine der Landesligen wird nach folgenden Kriterien ermittelt:
1. erzielte Punkte
bei Punktegleichheit 2. Tordifferenz
bei Gleichheit 3. mehr erzielte Treffer
bei Gleichheit 4. Das Ergebnis des nachfolgend genannten Elfmeterschießens
Vorsorglich wird nach jedem Spiel ein Elfmeterschießen durchgeführt. Dabei werden von beiden Mannschaften je fünf Elfmeter geschossen, wobei das Elfmeterschießen auch 5:5 enden kann. Sollte auch hier keine Entscheidung gefallen sein, entscheidet das Los über den Aufsteiger Sollten nur zwei Vereine nach den Kriterien 1, 2 und 3 gleich sein und diese Vereine sich im dritten Spiel gegenüberstehen, wird das Spiel um 2 x 15 Minuten verlängert und wenn notwendig eine Entscheidung nach FIFA-Richtlinien durchgeführt.
Und was passiert bei einem Spielausfall? Kann ein Relegationsspiel ohne Verschulden beider Mannschaften aufgrund von Witterungsbedingungen oder aus anderen Gründen höherer Gewalt nicht stattfinden oder beendet werden, ist grundsätzlich ein Wiederholungsspiel am darauf folgenden Tag durchzuführen. Über die neue Anstoßzeit entscheidet der Spielleiter. Kann das Aufstiegsspiel oder das Elfmeterschießen wegen Weigerung oder aus Verschulden eines der beiden Teilnehmer nicht durchgeführt oder ordnungsgemäß beendet werden, entscheiden die Rechtsorgane des SFV gemäß der Rechts- und Verfahrensordnung.